Eine Benennung · alle EU-Mitgliedstaaten und der EWR
Betrieben von der Cloudkasten GmbH · Erftstadt, Deutschland
Für Unternehmen ausserhalb der EU

EU-Vertreter-Service nach Art. 27 DSGVO

rep4eu übernimmt die Rolle Ihres EU-Vertreters, wenn Art. 27 DSGVO auf Ihr Unternehmen ausserhalb der EU anwendbar ist: schriftliche Benennung, EU-Kontaktdaten und Weiterleitung dessen, was Aufsichtsbehörden und Einzelpersonen schicken.

Tarife ab EUR 348/JahrUSD 480/JahrGBP 360/JahrCHF 396/JahrAED 1’752/JahrAUD 684/JahrSGD 612/JahrR$ 2’472/Jahr₹ 45’612/JahrCAD 684/Jahr, jährlich abgerechnet. Eine allfällige MWST wird beim Bezahlen ausgewiesen.

Betrieben von der Cloudkasten GmbH, einem in Deutschland eingetragenen Unternehmen. Am Betrieb des Dienstes sind in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte beteiligt.

Anwendungsbereich

Wer braucht einen EU-Vertreter?

Art. 27 gilt für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, die nicht in der EU niedergelassen sind und deren Verarbeitung unter Art. 3 Abs. 2 DSGVO fällt. Entscheidend ist, was Sie mit den personenbezogenen Daten von Personen in der EU tun, nicht die Grösse Ihres Unternehmens.

Art. 3 Abs. 2 lit. a

Sie bieten Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen an

Eine Bezahlung ist nicht erforderlich: Auch Gratisversionen und Testphasen zählen. Entscheidend ist, ob Sie offensichtlich beabsichtigen, Personen in einem oder mehreren EU-Ländern zu bedienen, zum Beispiel:

  • Eine andere EU-Sprache oder -Währung als die in Ihrem eigenen Land verwendete
  • Lieferung, Preise oder Bedingungen für EU-Länder
  • Marketing, das sich an ein Publikum in der EU richtet
  • Hinweise auf Kunden oder Nutzer in der EU

Eine aus der EU lediglich abrufbare Website oder eine E-Mail-Adresse reicht für sich allein nicht aus (Erwägungsgrund 23).

Art. 3 Abs. 2 lit. b

Sie beobachten das Verhalten von Personen in der EU

Nach Erwägungsgrund 24 kommt es darauf an, ob Personen im Internet nachverfolgt werden – einschliesslich Profiling, um Entscheidungen über sie zu treffen oder ihre Vorlieben und Verhaltensweisen zu analysieren oder vorherzusagen. Zu den Beispielen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) gehören:

  • Verhaltensbasierte Werbung
  • Online-Tracking mit Cookies oder Fingerprinting
  • Geolokalisierung zu Marketingzwecken
  • Marktforschung auf Basis individueller Profile

Das kann auch ohne Verkäufe in die EU gelten, sofern das beobachtete Verhalten in der EU stattfindet.

Wann Art. 27 nicht gilt
  • Sie haben eine Niederlassung in der EU und die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Tätigkeit dieser Niederlassung. Dann gilt stattdessen Art. 3 Abs. 1.
  • Gelegentliche Verarbeitung mit geringem Risiko (Art. 27 Abs. 2 lit. a): Die Verarbeitung erfolgt gelegentlich, umfasst keine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten und führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen – und zwar alles zugleich. Der EDSA sieht eine Verarbeitung nur dann als gelegentlich an, wenn sie nicht regelmässig erfolgt und ausserhalb Ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegt.
  • Sie sind eine Behörde oder öffentliche Stelle (Art. 27 Abs. 2 lit. b).

Besteht die Pflicht und wird kein Vertreter benannt, können Aufsichtsbehörden nach Art. 83 Abs. 4 lit. a Geldbussen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Im Jahr 2021 verhängte die niederländische Aufsichtsbehörde gegen LocateFamily.com eine Busse von 525’000 Euro, weil kein Vertreter benannt war.

Auch der Standort spielt eine Rolle. Nach Art. 27 Abs. 3 muss der Vertreter in einem der Mitgliedstaaten niedergelassen sein, in denen sich die Personen befinden, deren Daten Sie verarbeiten. rep4eu ist in Deutschland niedergelassen und eignet sich daher für Unternehmen, deren EU-Aktivitäten auch Personen in Deutschland betreffen.

Prüfen, ob Sie einen Vertreter brauchen

Der kostenlose Check liefert eine Einschätzung, keine Rechtsberatung.

Das erhalten Sie

Das erhalten Sie, wenn Sie rep4eu benennen

Jeder Tarif umfasst die folgenden Leistungen. Essential und Business unterscheiden sich nur in den Zielzeiten für den Support und darin, wie oft Ihr Schreiben neu ausgestellt wird.

Schriftliches Benennungsschreiben

Ein PDF, das Ihr Unternehmen als Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter und die Cloudkasten GmbH als Ihren EU-Vertreter nennt, mit Beginn- und Ablaufdatum Ihrer Laufzeit. Es ist die schriftliche Benennung, die Art. 27 verlangt, und Sie können es Behörden, Kunden und Prüfern vorlegen. Das Schreiben wird auf Englisch ausgestellt.

EU-Kontaktdaten

Unsere Postanschrift in Erftstadt (Deutschland) und eine eigene E-Mail-Weiterleitungsadresse für Ihre Datenschutzerklärung, mit sofort verwendbaren Textbausteinen auf Englisch und Deutsch.

Weiterleitung jeder Nachricht

E-Mails werden automatisch an Ihren DSGVO-Kontakt weitergeleitet, in der Regel innert Minuten und spätestens am nächsten Arbeitstag. Briefpost wird gescannt und innert 3 Arbeitstagen weitergeleitet. Jeder Eingang wird mit Absender, Betreff und Zeitpunkt protokolliert.

Kontakt mit Aufsichtsbehörden

Wendet sich eine Behörde Ihretwegen an uns, informieren wir Sie umgehend, leiten die Anfrage vollständig weiter, bestätigen, dass wir Ihr Vertreter sind, und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Nach Ihrer schriftlichen Weisung übermitteln wir Ihre Antwort. Korrespondenz deutscher Behörden wird auf Deutsch bearbeitet.

Verzeichnis nach Art. 30

Wir führen das nach Art. 30 erforderliche Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten auf Grundlage der Informationen und aktualisierten Verzeichnisse, die Sie uns liefern, und stellen es den Aufsichtsbehörden auf Anfrage zur Verfügung.

E-Mail-Support

Antworten zu Ihrer Benennung, zu den Textbausteinen für die Datenschutzerklärung und zu weitergeleiteten Nachrichten, auf Englisch oder Deutsch: Zielzeit 72 Stunden bei Essential, 48 Stunden bei Business, gerechnet in Arbeitstagen.

Nicht im Abonnement enthalten

  • Rechtliche Arbeit. Rechtsberatung und Risikobeurteilungen, Entwürfe von Antworten an Behörden oder Einzelpersonen, Vertretung in Verfahren, Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter sowie Erstellung oder Prüfung von Datenschutzerklärungen oder Verzeichnissen. Die Kanzlei der beteiligten Rechtsanwälte kann dies als separates Mandat übernehmen, mit vorab vereinbartem Umfang und Honorar.
  • Beantwortung von Anfragen. Anfragen betroffener Personen und Behörden beantworten Sie selbst, innert der gesetzlichen Fristen.
  • Ihre Verantwortung. Nach Art. 27 Abs. 5 bleiben Sie Verantwortlicher bzw. Auftragsverarbeiter. Die Benennung eines Vertreters allein macht Sie noch nicht DSGVO-konform.
  • Andere Gesetze. Vertretung nach der UK GDPR, dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), dem Digital Services Act oder dem AI Act sowie Rollen als «verantwortliche Person» im Produktsicherheitsrecht (CE-Kennzeichnung, GPSR).
  • Allgemeine Post- oder Agentendienste. Wir sind weder Ihr Zustellungsbevollmächtigter (Registered Agent) noch Ihr eingetragener Geschäftssitz.
  • Übersetzung. Nachrichten werden so weitergeleitet, wie sie eingehen – in der Sprache, in der sie verfasst wurden.

Vollständiger Leistungsumfang: AGB, Ziff. 2 und 3(EN).

Kontakt durch Behörden und betroffene Personen

Was passiert, wenn eine Behörde oder eine Einzelperson uns schreibt

Aufsichtsbehörden und Personen in der EU können sich zusätzlich zu Ihnen oder an Ihrer Stelle an Ihren Vertreter wenden (Art. 27 Abs. 4). So geht es dann weiter.

  1. Eingang und Protokollierung

    Nachrichten gehen an Ihre Weiterleitungsadresse oder an unser Büro in Erftstadt. Jede wird mit Absender, Betreff und Zeitpunkt erfasst.

  2. Vollständige Weiterleitung an Sie

    E-Mails erreichen Ihren benannten DSGVO-Kontakt automatisch, in der Regel innert Minuten und spätestens am nächsten Arbeitstag. Briefpost wird gescannt und innert 3 Arbeitstagen weitergeleitet.

  3. Sie antworten in der Sache

    Nur Sie verfügen über die Daten und entscheiden, was damit geschieht. Für Anfragen betroffener Personen gilt nach Art. 12 Abs. 3 eine Frist von 1 Monat ab Eingang; sie lässt sich um weitere 2 Monate verlängern, wenn dies erforderlich ist und Sie die Person innert des ersten Monats darüber informieren. Gegenüber Behörden bestätigen wir, dass wir Ihr Vertreter sind, und übermitteln Ihre Antwort nach Ihrer schriftlichen Weisung.

  4. Rechtliche Hilfe nur auf Wunsch

    Erfordert eine Angelegenheit eine rechtliche Beurteilung, kann die Kanzlei der beteiligten Rechtsanwälte sie als separates Mandat übernehmen, mit vorab schriftlich vereinbartem Umfang und Honorar. Wir sagen Ihnen, wenn eine Anfrage über das Abonnement hinausgeht.

Ein Vertreter ist keine Niederlassung in der EU

Die Benennung eines Vertreters begründet keine Hauptniederlassung in der EU. Das One-Stop-Shop-Verfahren nach Art. 56 gilt daher nicht für Sie, und jede Aufsichtsbehörde kann sich an Ihren Vertreter wenden (Erwägungsgrund 80).

Ablauf der Benennung

So benennen Sie rep4eu als EU-Vertreter

Nach Art. 27 Abs. 1 muss die Benennung schriftlich erfolgen. Die Zahlung allein genügt dafür nicht: Ihre Vertretung beginnt, sobald Ihr Unternehmen geprüft und Ihr Benennungsschreiben ausgestellt ist.

  1. § 01

    Prüfen, ob Art. 27 gilt

    Prüfen Sie die Voraussetzungen auf dieser Seite oder machen Sie den kostenlosen Check. Er liefert eine Einschätzung, keine rechtliche Beurteilung; falls eine Ausnahme für Sie in Frage kommt, wenden Sie sich an Ihre eigene Rechtsberatung.

  2. § 02

    Tarif wählen und Unternehmensdaten eingeben

    Geben Sie den offiziellen Firmennamen, das Land der Eintragung, die Registernummer, die Sitzadresse und eine Kontaktperson für DSGVO-Korrespondenz an und bezahlen Sie die Jahresgebühr über Stripe. Tarife ansehen.

  3. § 03

    Wir prüfen Ihr Unternehmen

    Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen existiert und ob Ihre Angaben mit öffentlichen Registern übereinstimmen – wenn möglich automatisiert, sonst anhand von Gründungsunterlagen, die Sie uns senden. Automatisierte Prüfungen sind in der Regel innert 24 Stunden abgeschlossen, manuelle innert 48 Stunden, gerechnet in Arbeitstagen. Unter Umständen fragen wir weitere Informationen an.

  4. § 04

    Benennungsschreiben erhalten

    Nach erfolgreicher Prüfung nehmen wir die Benennung an und stellen Ihr Schreiben aus. Es gilt ab dem darin genannten Abonnementsbeginn, also dem Datum, an dem Ihre erste Zahlung bestätigt wurde. Solange das Schreiben nicht ausgestellt ist, nennen Sie rep4eu bitte nicht als Ihren Vertreter.

  5. § 05

    Vertreterangaben veröffentlichen

    Nennen Sie rep4eu mit den Textbausteinen aus Ihrem Schreiben in Ihrer Datenschutzerklärung, wie es Art. 13 Abs. 1 lit. a und Art. 14 Abs. 1 lit. a verlangen; unsere AGB sehen dafür eine Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Schreibens vor. Nehmen Sie den Vertreter auch in Ihr Verzeichnis nach Art. 30 auf.

Wenn die Prüfung nicht gelingt

Können wir Ihr Unternehmen nicht verifizieren oder lehnen wir die Benennung ab, endet der Vertrag, und wir erstatten die Gebühr für die laufende Laufzeit vollständig zurück – es sei denn, das Scheitern beruht auf falschen oder irreführenden Angaben Ihrerseits (AGB, Ziff. 4(EN)).

So sieht der Textbaustein für die Datenschutzerklärung aus

Nach Art. 13 Abs. 1 lit. a und Art. 14 Abs. 1 lit. a muss Ihre Datenschutzerklärung Name und Kontaktdaten Ihres Vertreters enthalten. Ihr Benennungsschreiben enthält den genauen Wortlaut auf Englisch und Deutsch, mit Ihrer eigenen Weiterleitungsadresse. Die englische Fassung folgt diesem Muster:

EU representative (Article 27 GDPR)

[Your legal entity] has designated the following
representative in the European Union pursuant to
Article 27 GDPR:

  rep4eu — Cloudkasten GmbH
  Seestr. 20 G
  50374 Erftstadt
  Germany
  [your forwarding address]@rep4.eu

Individuals in the EU and supervisory authorities
may contact our EU representative on all issues
related to our processing of personal data, in
addition to contacting us directly.

Nehmen Sie den Vertreter zudem in Ihr Verzeichnis nach Art. 30 auf und in jeden Lieferantenfragebogen, der danach fragt. Mehr zum Dokument selbst: Was ein Benennungsschreiben nach Art. 27 enthält(EN).

Preise

Was ein EU-Vertreter bei rep4eu kostet

Eine feste Jahresgebühr pro Tarif, im Voraus zahlbar. Jeder Tarif umfasst die oben beschriebene vollständige Leistung nach Art. 27 für alle EU-Mitgliedstaaten und den EWR.

Essential

EUR 348/JahrUSD 480/JahrGBP 360/JahrCHF 396/JahrAED 1’752/JahrAUD 684/JahrSGD 612/JahrR$ 2’472/Jahr₹ 45’612/JahrCAD 684/Jahr
Entspricht EUR 29 pro Monat. Einmal jährlich abgerechnet, nicht monatlich.Entspricht USD 40 pro Monat. Einmal jährlich abgerechnet, nicht monatlich.Entspricht GBP 30 pro Monat. Einmal jährlich abgerechnet, nicht monatlich.Entspricht CHF 33 pro Monat. Einmal jährlich abgerechnet, nicht monatlich.Entspricht AED 146 pro Monat. Einmal jährlich abgerechnet, nicht monatlich.Entspricht AUD 57 pro Monat. Einmal jährlich abgerechnet, nicht monatlich.Entspricht SGD 51 pro Monat. Einmal jährlich abgerechnet, nicht monatlich.Entspricht R$ 206 pro Monat. Einmal jährlich abgerechnet, nicht monatlich.Entspricht ₹ 3’801 pro Monat. Einmal jährlich abgerechnet, nicht monatlich.Entspricht CAD 57 pro Monat. Einmal jährlich abgerechnet, nicht monatlich.

Vertretung nach Art. 27 für ein Unternehmen, mit vollem Leistungsumfang und E-Mail-Support.

Essential wählen
  • Schriftliche Benennung als Ihr EU-Vertreter
  • EU-Postanschrift und E-Mail-Weiterleitungsadresse
  • Weiterleitung und Protokollierung von Nachrichten von Behörden und betroffenen Personen
  • Führung des Verzeichnisses nach Art. 30 auf Vertreterseite
  • E-Mail-Support, Zielzeit 72 Stunden
  • Benennungsschreiben alle 12 Monate neu ausgestellt

Jährliche Abrechnung in einem Betrag von EUR 348USD 480GBP 360CHF 396AED 1’752AUD 684SGD 612R$ 2’472₹ 45’612CAD 684. Abrechnung in EURUSDGBPCHFAEDAUDSGDBRLINRCAD.

Enterprise

Individuell
Offerte für Ihre Struktur

Für Unternehmensgruppen mit mehreren Gesellschaften oder für Dokumentation, die in ein bestehendes Compliance-Programm passen muss.

Offerte anfragen
  • Alles aus Business, plus:
  • Benennungsschreiben alle 3 Monate neu ausgestellt
  • Mehrere Gesellschaften unter einem Vertrag
  • Persönliche Ansprechperson

Die Tarife werden jährlich im Voraus abgerechnet. Laufzeit 12 Monate mit automatischer Verlängerung. Wenn Sie bis 1 Monat vor dem Verlängerungsdatum kündigen, läuft Ihre Vertretung bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit. Bereits bezahlte Zeiträume werden nicht rückerstattet. Keine Einrichtungsgebühren; Preise ohne MWST, eine allfällige MWST wird beim Bezahlen ausgewiesen. Nur für Unternehmen. AGB, Ziff. 6 und 7(EN).

SprachenDiese Website ist in mehreren Sprachen verfügbar. Support erhalten Sie per E-Mail auf Englisch und Deutsch. Der Vertrag wird auf Englisch geschlossen: Die AGB(EN) und Ihr Benennungsschreiben sind auf Englisch, und massgeblich ist der englische Text. Ihr Schreiben enthält Textbausteine für die Datenschutzerklärung auf Englisch und Deutsch.
Die Unterschiede kennen

EU-Vertreter, DSB, Berater oder «EU-Rep» für Produkte?

Diese Rollen werden oft verwechselt, und jede hat ihre eigene Rechtsgrundlage. rep4eu bietet nur die erste an.

Art. 27 DSGVODas bietet rep4eu

EU-Vertreter

Ihre Anlaufstelle in der EU für Aufsichtsbehörden und Einzelpersonen, schriftlich benannt und in Ihrem Auftrag tätig. Der Vertreter berät Sie nicht und übernimmt nicht Ihre Verantwortung.

Art. 37–39 DSGVONicht inbegriffen

Datenschutzbeauftragter (DSB)

Eine unabhängige Funktion, die Sie unterrichtet und berät und die Einhaltung der DSGVO überwacht; vorgeschrieben nur in den Fällen des Art. 37. Der EDSA hält die Rolle des Vertreters für unvereinbar mit der eines externen, in der EU niedergelassenen Datenschutzbeauftragten.

BeratungSeparates Mandat

DSGVO-Berater oder Rechtsanwalt

Beratung zu Ihren Verarbeitungen, Audits, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Datenübermittlungen sowie Entwürfe von Datenschutzerklärungen, Verzeichnissen oder Antworten. Nicht Teil des Abonnements; die Kanzlei der beteiligten Rechtsanwälte bietet dies als separates Mandat an.

CE · GPSRNicht inbegriffen

Verantwortliche Person für Produktsicherheit

Für Produkte, die in der EU verkauft werden, kann das Produktsicherheitsrecht (etwa die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung, GPSR) einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur oder Bevollmächtigten verlangen. Das ist eine andere Rolle, die oft ebenfalls «EU-Vertreter» genannt wird; rep4eu bietet sie nicht an.

Fragen zu unserem EU-Vertreter-Service

Jeder Tarif umfasst ein schriftliches Benennungsschreiben, das die Cloudkasten GmbH als Ihren Vertreter nach Art. 27 DSGVO nennt; unsere Postanschrift in Deutschland und eine eigene E-Mail-Weiterleitungsadresse für Ihre Datenschutzerklärung, mit sofort verwendbaren Textbausteinen auf Englisch und Deutsch; die Weiterleitung und Protokollierung jeder Nachricht von Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen; die Führung Ihres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 auf Grundlage Ihrer Angaben; sowie E-Mail-Support auf Englisch oder Deutsch. Rechtsberatung und Antwortentwürfe sind nicht inbegriffen.
Eine feste Gebühr pro Jahr, im Voraus zahlbar. Für Essential und Business sind die Preise veröffentlicht und werden auf der Preisseite in Ihrer Währung angezeigt; für Enterprise erhalten Sie eine individuelle Offerte. Es gibt keine Einrichtungsgebühren und keine Kosten pro weitergeleiteter Nachricht. Die Preise verstehen sich ohne MWST; eine allfällige MWST wird beim Bezahlen ausgewiesen. Rechtliche Arbeit wird, falls gewünscht, separat vereinbart und abgerechnet.
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ohne Niederlassung in der EU, deren Verarbeitung unter Art. 3 Abs. 2 DSGVO fällt: Sie bieten Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen an – kostenpflichtig oder kostenlos – oder beobachten das Verhalten von Personen in der EU, etwa durch verhaltensbasierte Werbung oder Online-Tracking. Art. 27 Abs. 1 verpflichtet sie dann, schriftlich einen Vertreter in der EU zu benennen, sofern keine Ausnahme greift.
Die Grösse allein begründet keine Ausnahme. Art. 27 Abs. 2 nimmt eine Verarbeitung aus, die gelegentlich erfolgt, keine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten einschliesst und voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt – wobei alle diese Voraussetzungen zusammen erfüllt sein müssen. Der EDSA sieht eine Verarbeitung nur dann als gelegentlich an, wenn sie nicht regelmässig erfolgt und ausserhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegt. Ausgenommen sind ausserdem Behörden und öffentliche Stellen.
Wählen Sie einen Tarif, geben Sie die rechtlichen Angaben Ihres Unternehmens und eine Kontaktperson für DSGVO-Korrespondenz an und bezahlen Sie die Jahresgebühr über Stripe. Anschliessend gleichen wir Ihr Unternehmen mit öffentlichen Registern ab und stellen nach erfolgreicher Prüfung Ihr Benennungsschreiben aus. Die Vertreterangaben aus dem Schreiben übernehmen Sie in Ihre Datenschutzerklärung und Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Sobald Ihr Unternehmen geprüft und Ihr Benennungsschreiben ausgestellt ist. Das Schreiben nennt das Beginndatum – das Datum, an dem Ihre erste Zahlung bestätigt wurde – und das Ablaufdatum Ihrer Laufzeit von 12 Monaten. Automatisierte Prüfungen sind in der Regel innert 24 Stunden abgeschlossen, manuelle innert 48 Stunden, gerechnet in Arbeitstagen. Nennen Sie rep4eu erst in Ihrer Datenschutzerklärung, wenn Sie das Schreiben haben.
Nein. Eine einzige schriftliche Benennung deckt alle EU-Mitgliedstaaten und die EWR-Staaten ab, in denen die DSGVO gilt.
Ja. Nach Art. 27 Abs. 3 muss der Vertreter in einem der Mitgliedstaaten niedergelassen sein, in denen sich die Personen befinden, deren Daten Sie verarbeiten. rep4eu ist in Deutschland niedergelassen. Ihre EU-Aktivitäten sollten daher auch Personen in Deutschland betreffen, oder Sie sollten sich auf andere Weise vergewissert haben, dass ein Vertreter in Deutschland diese Anforderung erfüllt. Unsere AGB verlangen, dass Sie dies bei der Bestellung bestätigen.
Nein. Ein Vertreter ist Ihre Anlaufstelle in der EU und handelt in Ihrem Auftrag. Ein Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 bis 39 berät Sie unabhängig und überwacht die Einhaltung der DSGVO; er ist nur in den in Art. 37 genannten Fällen vorgeschrieben. Der EDSA hält die Rolle des Vertreters für unvereinbar mit der eines externen, in der EU niedergelassenen Datenschutzbeauftragten. Mit der Benennung von rep4eu erhalten Sie keinen Datenschutzbeauftragten.
Nein. Wir nehmen Nachrichten entgegen, protokollieren sie und leiten sie weiter. Wendet sich eine Aufsichtsbehörde an uns, bestätigen wir, dass wir Ihr Vertreter sind, und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Sie antworten in der Sache und bleiben für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich, wie Erwägungsgrund 80 und Art. 27 Abs. 5 klarstellen. Wünschen Sie rechtliche Unterstützung, kann die Kanzlei der beteiligten Rechtsanwälte die Angelegenheit als separates Mandat übernehmen, mit vorab schriftlich vereinbartem Umfang und Honorar.
Nein. Der Dienst umfasst ausschliesslich Art. 27 der EU-DSGVO. Ein Unternehmen ausserhalb des Vereinigten Königreichs, das Personen dort Waren oder Dienstleistungen anbietet oder deren Verhalten dort beobachtet, braucht unter Umständen einen separaten Vertreter nach der UK GDPR, und das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz enthält eine eigene Vertreterregel (Art. 14 DSG). rep4eu handelt weder als Vertreter im Vereinigten Königreich noch als Vertreter in der Schweiz. Britische und Schweizer Unternehmen, die einen EU-Vertreter brauchen, können rep4eu nutzen.
Unter Umständen ja. Art. 27 gilt für Auftragsverarbeiter ebenso wie für Verantwortliche, und der Vertreter eines Auftragsverarbeiters führt dessen eigenes Verzeichnis nach Art. 30. Auch wer nur an Unternehmen verkauft, fällt nicht automatisch aus dem Anwendungsbereich: Die Mitarbeitenden und Nutzer Ihrer Geschäftskunden sind natürliche Personen, sodass Art. 3 Abs. 2 trotzdem gelten kann.
Die Tarife werden jährlich im Voraus abgerechnet. Laufzeit 12 Monate mit automatischer Verlängerung. Wenn Sie bis 1 Monat vor dem Verlängerungsdatum kündigen, läuft Ihre Vertretung bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit. Bereits bezahlte Zeiträume werden nicht rückerstattet. Sie können per E-Mail an [email protected] kündigen.
Benennen Sie zuerst den neuen Vertreter, aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung und Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und beenden Sie erst dann das bisherige Mandat, damit keine Lücke entsteht, in der kein Vertreter genannt ist. Bewahren Sie Ihre früheren Benennungsschreiben und die Korrespondenz bei Ihren Unterlagen zur Rechenschaftspflicht auf.
Quellen

Rechtsquellen und Leistungsbedingungen

Aussagen zum Recht verweisen auf amtliche Texte und Leitlinien der Aufsichtsbehörden. Aussagen zur Leistung fassen unsere AGB und das Benennungsschreiben zusammen.

Die Leistungsangaben auf dieser Seite fassen unsere AGB(EN) und das Benennungsschreiben zusammen; bei Abweichungen gelten die englischen AGB. Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur Benennungspflicht nach Art. 27 und ist keine Rechtsberatung. Fragen zur Leistung? Kontaktieren Sie uns.

Benennen Sie Ihren EU-Vertreter

Schriftliche Benennung nach Art. 27, EU-Kontaktdaten und Weiterleitung jeder Nachricht von Behörden und betroffenen Personen – durch ein in Deutschland eingetragenes Unternehmen. Tarife ab EUR 348/JahrUSD 480/JahrGBP 360/JahrCHF 396/JahrAED 1’752/JahrAUD 684/JahrSGD 612/JahrR$ 2’472/Jahr₹ 45’612/JahrCAD 684/Jahr, jährlich abgerechnet.