Eine Benennung · alle EU-Mitgliedstaaten und der EWR
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Brauchen Sie einen EU-Vertreter?

Vier Fragen auf Grundlage von Art. 3 Abs. 2 und Art. 27 DSGVO. Sie erhalten sofort eine Einschätzung – ohne Angabe einer E-Mail-Adresse.

  • Keine Kontaktdaten erforderlich
  • Ergebnis direkt am Bildschirm
  • Eine Einschätzung, keine Rechtsberatung
Frage 1 von 4

Hat Ihr Unternehmen eine Niederlassung in der EU?

Eine Zweigniederlassung, Tochtergesellschaft oder ein Büro in einem EU-Land, über das Sie die Verarbeitung durchführen.

Frage 2 von 4

Bieten Sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen an?

Kostenpflichtig oder kostenlos: Shops, Apps, SaaS, Abonnements, Dienstleistungen. Anzeichen für eine solche Absicht sind etwa eine andere EU-Sprache oder -Währung als Ihre eigene, Lieferung in EU-Länder oder Marketing dort.

Frage 3 von 4

Tracken Sie Personen in der EU online oder erstellen Sie Profile?

Zum Beispiel Analysen, die einzelnen Nutzern zugeordnet sind, Werbepixel, verhaltensbasierte Werbung, Standortverfolgung oder Profiling.

Frage 4 von 4

Wie oft verarbeiten Sie personenbezogene Daten von Personen in der EU?

Dazu zählen Namen, E-Mail-Adressen, Kontodaten, Bestelldaten, IP-Adressen oder Gerätekennungen.