Brauchen Sie einen EU-Vertreter?
Vier Fragen auf Grundlage von Art. 3 Abs. 2 und Art. 27 DSGVO. Sie erhalten sofort eine Einschätzung – ohne Angabe einer E-Mail-Adresse.
- Keine Kontaktdaten erforderlich
- Ergebnis direkt am Bildschirm
- Eine Einschätzung, keine Rechtsberatung
Sie brauchen wahrscheinlich einen EU-Vertreter
Ihre Antworten entsprechen Art. 3 Abs. 2 DSGVO, und Ihre Verarbeitung erfolgt regelmässig. Die Ausnahme für gelegentliche Verarbeitung nach Art. 27 Abs. 2 dürfte daher nicht greifen. Benennen Sie einen Vertreter schriftlich, bevor Sie ihn in Ihrer Datenschutzerklärung nennen.
Art. 27 könnte für Sie gelten
Einige Ihrer Antworten deuten auf Art. 3 Abs. 2 DSGVO hin. Prüfen Sie, ob Sie sich offensichtlich an Personen in der EU richten oder sie tracken und ob Ihre Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt und mit geringem Risiko verbunden ist. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihre eigene Rechtsberatung.
Sie brauchen derzeit wahrscheinlich keinen EU-Vertreter
Nach Ihren Antworten bieten Sie Personen in der EU weder Waren noch Dienstleistungen an, noch beobachten Sie deren Verhalten. Prüfen Sie erneut, sobald Sie an Personen in der EU verkaufen, Marketing an sie richten oder sie tracken.
Für die Verarbeitung über Ihre EU-Niederlassung gilt Art. 27 grundsätzlich nicht
Verarbeiten Sie personenbezogene Daten im Rahmen der Tätigkeit einer Niederlassung in der EU, gilt die DSGVO nach Art. 3 Abs. 1 direkt, und für diese Verarbeitung ist kein Vertreter nötig. Konzerngesellschaften ausserhalb der EU können für ihre eigene Verarbeitung dennoch einen benötigen.
Was Ihre Antworten zeigen
- Sie bieten Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen an (Art. 3 Abs. 2 lit. a).
- Sie beobachten das Verhalten von Personen in der EU (Art. 3 Abs. 2 lit. b).
- Ihre Verarbeitung erfolgt regelmässig, nicht gelegentlich (Art. 27 Abs. 2 lit. a).
- Sie haben keine Niederlassung in der EU.
Nächste Schritte
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Dieser Check liefert eine Einschätzung auf Grundlage von Art. 3 Abs. 2 und Art. 27 DSGVO sowie der Leitlinien 3/2018 des EDSA. Er ist keine Rechtsberatung und prüft Ausnahmen nicht im Detail.